Auswirkungen der Strommarktöffnung
Der Bundesrat hat das Stromversorgungsgesetz per 1.1.2008 und die neue Stromversorgungsverordnung per 1.4.2008 in Kraft gesetzt. Damit ist der Strommarkt in der ersten Phase für Grosskunden (Endverbraucher) geöffnet.
Lieferantenwechsel
Stromkunden (mit einem Elektrizitätsbezug von mehr als 100 MWh/Jahr je Verbrauchsstätte) können ab dem 1.1.2009 ihren Stromlieferanten frei wählen. Nur diese können ab dem 1.1.2009 das gesetzlich geregelte Zugangsrecht zum Elektrizitätsnetz in Anspruch nehmen.
Auswirkungen für die Kunden
Die bisher integrierte Stromlieferung wird in die Bereiche Netznutzung und Energielieferung aufgetrennt. Der Gesamtpreis für Strom setzt sich künftig aus den Netznutzungs- und Energiekosten zusammen. Der Netzanschluss- und die Netznutzung verbleiben in jedem Fall bei den örtlichen Netzbetreibern.