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E-Mobilität

Ladestationen für Elektrofahrzeuge
 

  • Die Installation einer Ladestation für Elektrofahrzeuge, unabhängig ob CEE Steckdose oder Ladestation, ist meldepflichtig. Die Meldung an die Elektra Abtwil muss mit dem Technischen Anschlussgesuch (TAG), Installationsanzeige (IA) und Schema der erfolgen.
     

  • Die Beurteilung erfolgt aufgrund der eingereichten Gesuchs Unterlagen. Unvollständige Unterlagen werden zurückgewiesen.
     

  • Für Ladestationen oder Steckdosen für Elektrofahrzeuge muss eine Steuermöglichkeit (Unterbrechung des Ladevorgangs Sperrschütz) vorgesehen werden.
     

  • Ein-und zweiphasiger Bezug an Ladestationen ist nur bis 16A zulässig.
     

  • Die maximale Ladeleistung ab dem Verteilnetz für eine einzelne Ladestation beträgt üblicherweise 11 kW pro Gebäude. Werden mehrere Ladestationen installiert, muss über ein Lastmanagement sichergestellt sein, dass die Anschlussleistung nicht überschritten wird.
     

  • Muss die Hausanschlusssicherung erhöht werden, werden Anschlussgebühren fällig gemäss Reglement.
     

  • Massgebend für die Ausführung und Steuermöglichkeit sind die Werkvorschriften der AEW inkl. dem Anhang C Werkvorschriften www.aew.ch
     

Muss die Hauszuleitung verstärkt werden, werden zuzüglich zu den Anschlussgebühren die Netzkosten in Rechnung gestellt.

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